"Palais & Park Neupetershain"
DAS PARKGRUNDSTÜCK
Die Außenflächen
Das rechteckige Parkgrundstück erschließt sich auf 11.421 m² Fläche und ist vollständig umzäunt. Es wurde zwischen 1924 - 1930 mit hohem Aufwand landschaftsarchitektonisch angelegt, mit erlesenen und seltenen Pflanzen und Bäumen bepflanzt. Trotz Verwilderung sind die Strukturen erhalten geblieben. Vor dem repräsentativen Eingangsportal befindet sich eine herrschafliche Auffahrt mit Parkplatz, zudem ein Weg zur Garage und ein Weg um das Gebäude.
Die Abwasserentsorgung erfolgt in das öffentliche Kanalsystem. Sämtliche Medien liegen vor dem Grundstück an, die Medien wurden getrennt.
Der Gutachterausschuss geht von einer normalen Beschaffenheit des Grundstücks aus, da Anhaltspunkte für Mängel des Grund und Bodens oder etwaige Altlasten nicht bekannt geworden sind. Keine Eintragungen im Altlastenkataster.
Das Wohngebiet Wittmanstraße liegt im Innenbereich gemäß § 34 BauGB, nahe dem Ortskern, als Parallelstraße zur Bahnhofstraße, nur wenige Gehminuten vom Bahnhof und Versorgungseinrichtungen des täglichen Bedarfs entfernt. Es handelt es sich um das flächenmäßig größte Grundstück innerhalb eines gewachsenen Gebiets.
Größe: 11.421 m² Grundstück im Wohngebiet, Innenbereich § 34 BauGB, davon zirka 400 m² überbaut.
Form: regelmäßig
Nutzung: bebaut mit einem Mehrfamilien Wohn- u. Geschäftshaus (Herrenhaus), überwiegende Grundstücksfläche dient als Park.
Beschaffenheit: eben
Grundbuch
Der Grundbuchauszug liegt vor: in Abteilung II sind folgende Eintragungen vorhanden:
- Nr. 2 Grunddienstbarkeit ....keine....
Baulastenverzeichnis
Im Baulastenverzeichnis der Stadt Senftenberg sind ...keine... Eintragungen vorhanden.
Altlasten
Verdacht auf Altlasten bestehen nicht.
Denkmalschutz
Baudenkmal nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 DenkmSchG.
Naturdenkmäler
Liegt nicht vor.
Sonstige Rechte und Belastungen sind bei der Begutachtung nicht bekannt geworden.
Erschließungsbeiträge:
Die Erschließungsstraße (Wittmannstraße) für das Grundstück wurde im Jahr 2010 komplett neu ausgebaut. Die Straße wurde neu geteert, ein Bürgersteig angelegt, die Zufahrt gepflastert, eine Straßenbeleuchtung errichtet, eine Kanalisation erbaut und mit dem Grundstück verbunden. Sämtliche Anliegerbeiträge wurden von der Grundstückseigentümerin vollständig bezahlt, inkl. die zirka 30tsd. Euro Abwasseranschlussgebühren.
Der Gutachterausschuss geht davon aus, dass darüber hinausgehende Erschließungsbeiträge nach BauGB und Abgaben nach Brandenburgischen Kommunalabgabengesetz (SKAG) für die vorhandenen (alt) Erschließungen nicht mehr zu zahlen sind.
Medien:
Sämtliche Medien (Telefon, Kabel-TV, DSL, Gas, Wasser, Strom und Kanalisation) liegen vor dem Grundstück im Bereich der Wittmannstraße an. Im Jahr 2014 wurde ein neuer Erdgasanschluss bis in das Gebäude gelegt.
Die Grundstückseigentümerin hat für den Zeitraum der Nichtnutzung eine Trennung der Medienanschlüsse von den Versorgern zu den auf dem Grundstück befindlichen Abnahmepunkten vornehmen lassen. Eine Wiederinbetriebnahme ist möglich.
(Am Standort ist Internet per Mobil, DSL sowie sehr schnell über Kabel verfügbar.)
Gemeinde: Neupetershain
Orts-/Stadtteil: Neupetershain
Lage: Grundstück innerhalb der Wittmannstraße
Lagequalität: Wohngebiet nahe dem Ortskern.
Erschließungsstraßen: innerortliche Erschließungsstraßen, Autobahnauffahrt A13 Großräschen in 17 Km.
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